ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 für Camper / Wohnmobile/Zelte/Schlaffässer

Main Camp Resort, Badstr. 7, 97225 Zellingen

  1. Geltung und Begriffsbestimmung:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten in der am Tag des mündlichen Vertragsabschlusses gültigen Fassung für sämtliche Verträge, die das Main Camp Resort, Bad Str. 7, 97225 Zellingen (im Folgenden „Vermieter“) mit den Mietern eines Jahresplatzes abgeschlossen hat.

Dem Mieter werden die AGB im Rahmen des mündlichen Vertragsabschlusses übergeben. Des Weiteren liegen die AGB in den Geschäftsräumlichkeiten der Vermieter zur Einsicht aus und sind in der jeweils gültigen Fassung unter https://maincampresrt.de/agb/ abrufbar. Mietobjekt ist der zugewiesene Stellplatz. Zusätzlich ist der Mieter berechtigt, alle Infrastruktureinrichtungen des Campingplatzes (z.B. Sanitäranlagen) mitzunutzen, insoweit diese Anlagen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

  • Rechtsverhältnisse und Zuweisung des Stellplatzes:

Der Vermieter betreibt den Campingplatz Main Camp Resort, Badstraße 7, 97225 Zellingen. Dem Mieter wird von dem Vermieter ein Stellplatz zugewiesen und die Dauer des Mietvertrags beginnt frühestens am 01.04.2021 und endet spätestens am 15.10.2021!

Der Mietvertrag über einen Stellplatz unterliegt als reine Flächenmiete nicht dem Mietrechtsgesetz (MRG).

  • Mietobjekt:

Der Mieter hat das Mietobjekt vor Vertragsabschluss besichtigt und bestätigt, dass sich das Mietobjekt zum Zeitpunkt der Übergabe in einem einwandfreien und brauchbaren Zustand befindet.

Der Mieter ist berechtigt,
ein Zelt auf einem Zeltplatz aufzustellen, in einem Schlaffass zu übernachten oder
einen Wohnwagen, ein Wohnmobil (jeweils mit Vorzelt), sowie 1 Auto auf dem Stellplatz aufzustellen.

Die zulässige Nutzung des Stellplatzes ergibt sich aus den Baubestimmungen (feste Vorzelte am Main Camp Resort, gültig ab 01.04.2021), welche in der Rezeption der Vermieter ausliegen. Diese Baubestimmungen wurden dem Meter zur Kenntnis gebracht; zu deren Einhaltung ist der Mieter verpflichtet.

  • Zahlung und Gebühren, Wertsicherung:

Nach Vertragsabschluss übergibt der Vermieter dem Mieter die Rechnung für die Jahresmiete. Barzahlung und elektronische Zahlungsarten sind ebenfalls möglich. In jedem Fall ist der Mieter verpflichtet, die Jahresmiete (inkl. Ust.) im Voraus zu bezahlen. Mit Bezahlung des Mietzinses sind sodann zwei erwachsene Personen und deren unverheiratete Kinder bis einschließlich 20 Jahren berechtigt, sich auf dem Stellplatz aufzuhalten.

Die Aufenthaltsdauer pro Jahr ist auf 120 Nächste pro Person begrenzt.

(Achtung: während des Betriebsurlaubes im November eingeschränkte Öffnungszeiten).

Alle weiteren Besucher oder auch Sachen (2. Auto/ Hund usw.) müssen am Anreisetag in der Rezeption bei der Vermieterin angemeldet werden.

Die Besucher oder der Mieter sind verpflichtet, die entsprechenden Personengebühren/ Ortstaxen und weitere Gebühren für ein anfällige zweites Auto oder ein Haustier (Hund) zu bezahlen.

Die Gebühr ist spätestens am Abreisetag zur Zahlung fällig. Sollte die Abreise nicht bis 11.00 Uhr geschehen, wird ein weiterer Tag verrechnet. Sollte der Besucher die Gebühren nicht bezahlen, so hat der Mieter diese zu übernehmen.

Im Fall einer Fortsetzung des Mietvertrages ist der Mietzins wertgesichert zu bezahlen. Der Mietzins kann auch über die Wertsicherung hinaus neu vereinbart werden. Der Vermieter wird sechs Monate im Vorhinein vor Ende der Vertragslaufzeit auf der Homepage die neuen Mietzinse für das kommende Jahr bekannt geben. Sollte der Mieter sich nicht gegen die Erhöhung aussprechen, so gilt für das Folgejahr der neu vereinbarte Mietzins.

  • Anmeldung:

Sowohl der Mieter aus auch der Besucher oder Gast verpflichten sich bei Ankunft (innerhalb von 24 Stunden) die entsprechenden Dokumente zur Meldung entsprechend dem Meldegesetz 1991 auszufüllen.

Sollte bei einer Kontrolle der Campingplatzverwaltung festgestellt werden, dass eine Person, ein Auto oder Hund nicht gemeldet sind, wird eine Strafgebühr in Höhe von € 50,– zusätzlich zur Aufenthaltsgebühr verrechnet!

Bei mehrfachem Verstoß kann dies eine Nichtverlängerung des Mietvertrages nach sich ziehen.

  • Aufenthaltsabgabe:

Sowohl der Mieter (Jahrespauschale) als auch der Besucher (lt. Preisliste) sind verpflichtet, die Aufenthaltsabgabe an den Vermieter zu bezahlen.

  • Haustiere:

Dem Mieter ist es gestattet Haustiere mitzubringen. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, dem Mieter das Mitbringen der Haustiere zu untersagen, wenn die Haustiere die übrigen Mieter und dessen Gäste auf dem Campingplatz stören. Für Hunde gilt eine Leinenpflicht auf dem gesamten Campingplatz. Hundezwinger dürfen auf dem Mietobjekt nicht errichtet werden. Bei Abwesenheit des Mieters dürfen Haustiere nicht alleine auf dem Standplatz zurück gelassen werden.

  • Baubestimmung:

Der Mieter erklärt sich mit den „ Baubestimmungen (s. Platzordnung) Main Camp Resort Zellingen ( gültig ab 01.04.2021 ) einverstanden und verpflichtet sich diese einzuhalten. Der Mieter kann in die Baubestimmungen im Sekretariat des Vermieters Einsicht nehmen.

  • Untervermietung und Weitergabe:

Eine dauerhafte Untervermietung oder Weitergabe des Mietobjektes ist dem Mieter nicht gestattet. Sobald das Mietverhältnis endet, muss der Platz vollständig geräumt werden und nur der Vermieter ist berechtigt, den Stellplatz wieder in Bestand zu geben. Eine Weitergabe innerhalb der Familie in gerader Linie ersten Grades (Übergabe der Elter an die Kinder) ist jedoch weiterhin zulässig.

Übergangsfrist: Für alle dauerstandplätze die in der Zeit vom 01.04.2021 bis 15.10.2021 als Dauercamper am Campingplatz Main Camp Resort gemeldet sind, ist bis zum 15.10.2021 eine einmalige Übergabe des Standplatzes an fremde Personen möglich. Dem eintretenden Mieter („neuer Mieter“) ist dann jedoch eine weitere Übergabe nicht mehr gestattet. Jedenfalls ist der Vermieter bei der Übergabe des Standplatzes miteinzubeziehen.

  1. Verbot der Begründung eines festen Wohnsitzes, Adressänderung sowie Räumungsrecht der Vermieter:

Die Ausübung eines Gewerbes oder das Begründen eines festen Wohnsitzes (Haupt- oder Zweitwohnsitz) auf dem Campingplatz ist unzulässig. Der Mieter ist verpflichtet, die Adresse seines Hauptwohnsitzes im Sekretariat bei dem Vermieter bekanntzugeben und allfällige Adressänderungen mitzuteilen.

Entfernt sich der Mieter nach Beendigung des Mietvertrages ohne Abgabe der Adresse oder sonstiger Kontaktmöglichkeiten, oder reagiert nicht innerhalb von vier Wochen auf ein Räumungsbegehren des Vermieters, ist dieser berechtigt, sämtliche Gegenstände und sämtliche Campingplatzausrüstung vom Mietobjekt auf Kosten und auf Risiko des Mieters zu räumen oder räumen zu lassen. Für den Vermieter besteht für die vom Mieter eingebrachten Fahrnisse ein Pfandrecht.

  1. Haftung:

Der Mieter haftet für alle Schäden, die am Mietobjekt durch den Mieter selbst, seine Angehörigen oder sonstige dritte Person verursacht werden.

Der Vermieter und dessen Beauftragte haften nicht für Schäden und Verluste am Eigentum des Mieters und dessen Besucher.

Dem Mieter wird nahgelegt eine Vollkaskoversicherung oder eine ausreichende Reisegepäckversicherung mit Campingplatzrisiko abzuschließen.

Sofern nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Vermieters vorliegt, haftet dieser nicht für Schäden, die dem Mieter, seinen Angehörigen und Gästen sowie seinem Eigentum bei der Nutzung des Mietobjektes sowie der sonstigen Anlagen des Campingplatzes (Sanitäranlagen, Umkleideräume etc.) entstehen.

Die Vermieterin haftet nicht für Schäden verursacht durch Dritte, Wettereinflüsse oder wildlebende Tiere sowie höhere Gewalt.

Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass vor dem Wintereinbruch alle vorstehenden und exponiert stehende Gegenstände (zum Beispiel Schirmständer, Verankerungen der Vorzelte etc.) entfernt werden müssen, da diese bei der Schneeräumung beschädigt werden können und diese Schäden nicht von dem Vermieter ersetzt werden.

Die Vorzelte müssen vor dem Wintereinbruch entsprechend abgestützt werden, eine Schneeräumung der Vorzelte durch den Vermieter erfolgt nicht.

Der Mieter haftet für Schäden, die auf dem Campingplatz von ihm verursacht werden oder von seinem Eigentum ausgehen.

Zudem ist der Mieter verpflichtet, auf dem Mietobjekt seine überprüften Feuerlöscher bereit zu stellen.

  1. Instandhaltung/Investition/Betriebskosten:

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt im ordentlichen Zustand zu erhalten. Dazu gehört insbesondere auch das Mähen des Rasens (während der Vegetationszeit 2x/Monat); ansonsten wird dies kostenpflichtig von dem Vermieter übernommen.

Mieter, die in ihrem Wohnwagen, Wohnmobil, Mobilheim oder Zelt Flüssiggasanlagen unterhalten, sind verpflichtet, diese regelmäßig durch autorisierte Fachbetriebe überprüfen zu lassen und eine entsprechende Prüfbescheinigung im Sekretariat des Vermieters zu hinterlegen. Die Prüfplakette muss am Fahrzeug/ Wohnmobil gut sichtbar angebracht sein.

Die Entnahme von Strom und Gas wird mit Zählern abgerechnet.

Der Mieter ist verpflichtet binnen 14 Tagen nach Zustellung der Betriebskostenabrechnung den Betrag an den Vermieter zu bezahlen.

Im bezahlten Mietzins ist ein Stromverbrauch von 200 KWH/Jahr inkludiert. Ein Anspruch auf Rückerstattung von nicht verbrauchtem Strom (unter 200 KWH/Jahr) besteht nicht.

Pro Stellplatz sind maximal zwei Gasflaschen mit einem Füllgewicht von je 33 kg oder 4 Gasflaschen (geprüft) mit einem Füllgewicht von je 11 kg zulässig.

Zu Einbauten oder sonst jeglichen baulichen Veränderungen am Stellplatz ist der Mieter nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin berechtigt. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt im ursprünglich übernommenen Zustand zurückzustellen. (Platz ist vollständig zu räumen)

Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mietzins in der vereinbarten Höhe nunmehr als Nutzungsentgelt solange weiterzubezahlen, bis das Mietobjekt ordnungsgemäß dem Vermieter zurückgestellt wurde.

  1. Besichtigung des Mietobjektes:

Der Vermieter ist berechtigt, nach Vorankündigung von drei Tagen, den Wohnwagen/ Zelt tunlichst im Beisein des Mieters zu besichtigen und den Wohnwagen /Zelt, das Wohnmobil oder das Mobilheim sowie das Vorzelt zu betreten und auf Gefahren zu kontrollieren. Bei Gefahr eines drohenden Schadens steht dem Vermieter dieses Recht ohne Vorankündigung jederzeit zu.

  1. Auflösung des Mietverhältnisses:

Das Mietverhältnis ist ab 01.04.2021 (ab Vertragsabschluss) befristet und endet automatisch am 15.10.2021. Das Mietverhältnis wird somit zum 16.10.2021 gekündigt und verlängert sich nicht um ein weiteres Jahr.

Darüber hinaus sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende aufzukündigen. Der Vermieter ist gemäߧ118 AGB bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt die sofortige Auflösung des Mietverhältnisses zu erklären. Ein wichtiger Auflösungsgrund liegt insbesondere vor, wenn:

  1. Der Mieter den Jahreszins, welcher für das „Mietjahr“ im Voraus zu bezahlen ist, nicht binnen 14 Tage nach Erhalt der Rechnung bezahlt.
  2. Der Mieter für seinen Wohnwagen, Wohnmobil oder Mobilheim keine gültigen Gasprüfbescheinigung vorweisen kann.
  3. Der Mieter oder sonstige Nutzer vom Mietobjekt einen vertragswidrigen oder sonst erheblichen nachteiligen Gebrauch machen.
  1. Aufrechnungsverbot:

Die Aufrechnung von behaupteter Forderung des Mieters gegen Forderungen des Vermieters aus dem mündlichen Vertrag wird einvernehmlich ausgeschlossen. Bei einer Auflösung des Mietverhältnisses – aus welchem Grund auch immer – besteht kein Recht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Mietzinses. Vorzeitig geräumte Stellplätze können von dem Vermieter wieder neu vermietet werden.

  1. Anfechtungsverzicht:

Die Vertragsteile erklären, dass sie diesen mündlichen Vertrag nach reiflicher Überlegung und insbesondere nach sorgfältiger Abwägung der vereinbarten Leistung und Gegenleistung abgeschlossen haben. Sie verzichten daher von Vornherein auf das Recht, diesen Vertrag wegen Verkürzung über die Hälfte oder wegen eines Irrtums anzufechten oder derartige Einreden zu erheben.

  1. Anzahlung / Bezahlung

Sobald der Gast eine Reservierungsbestätigung erhält ist die darin ausgewiesene Anzahlung innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu überweisen. Die Anzahlung beträgt 20% des Reisepreises. Bei Online Reservierungen ist der komplette Reisepreis bzw. die Anzahlung sofort fällig. Durch Aktivierung des „ Buchen „ Buttons wird eine Zahlungsaufforderung dargestellt.

Zu den Überweisungen von Zahlungen, sind immer die Reservierungsnummer, Name und die Stellplatznummer oder die Ferienwohnung als Verwendungszweck anzugeben.

Stellplätze sowie Ferienwohnungen, die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch den Betreiber / Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden, es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.

Es erfolgt keine Erstattung bei vorzeitiger Abreise

  1. Rücktritt des Gastes

Jeder Gast kann vom Reisevertrag nach Eingang der Anzahlung schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Für die angefallenen Aufwendungen, Vorbereitungen und Bearbeitung steht dem Betrieb gemäß § 651 i BGB,  eine Entschädigung wie folgt zu:

  • Rücktritt bis 45 Tage vor Anreisedatum

35,00 € Stornogebühr

  • Rücktritt ab 44 Tage vor Anreisedatum

20 % des bei der Reservierung bestätigten Gesamtpreises

  • Rücktritt ab 21 Tage vor Anrewisedatum

80 % des bei der Reservierung bestätigten Gesamtpreises

Es erfolgt keine Erstattung bei vorzeitiger Abreise

  1. Spätanreise / Nichtanreise

Für den Fall einer Spätanreise nach 19.00 Uhr ist in jedem Falle eine Benachrichtigung an info@maincampresort.de zu entrichten. Sollte die Anreise nicht erfolgen wird der Stellplatz /  die Ferienwohnung am Folgetag ab Anreise anderweitig vergeben. Es erfolgt keine Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen.

Die durch, nicht angereisten Gästen belegten Ferienwohnungen können vom Betreiber / Platzverwaltung ohne Anrechnung vergeben anderweitig vergeben werden. Erstattungen bereits erfolgten Zahlungen sind ausgeschlossen. Es sei denn der Gast weist dem Betreiber / Platzverwaltung nach, dass der Betreiber / Platzverwalter einen geringeren Schaden als die Erfolgte Zahlung hat.

  • An- und Abreise

Der Campingplatz, Ferienwohnungen stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00
Uhr zur Verfügung.

In der Reservierungsbestätigung enthaltenen An- und Abreisezeiten sind verbindlich. Die Reisezeiten sind wie folgt:

Anreisezeiten sind tgl. ab 14.00 – 18.00 Uhr, ab 19.00 Uhr Spätanreise

Bei Anreisen vor 14.00 Uhr ist eine Gebühr von 10,00€ zu entrichten, sofern das Mietobjekt frei ist

Abreisezeit bis 11.00 Uhr

Bei Abreise nach 11.00 – 14.00 Uhr wird eine Gebühr von 10,00 € berechnet.

Bei einer Abreise nach 14.00 Uhr wird der volle Übernachtungspreis bis zur Abreise berechnet.

  • Gerätemiete

Der Campingplatz-Betreiber Main-Camping-Resort-Zellingen, Andrè Benkert (Vermieter) vermietet an Besucher/Gäste des Campingplatzes (Mieter) diverse Mietgegenstände.

Für Mietgegenstände, insbesondere Sportgeräte, gilt während der Mietdauer: Durch den Mieter schuldhaft herbeigeführte Schäden am und/oder mit dem Sportgerät gehen zu Lasten des Mieters. Dies gilt auch für den (Teil-)Verlust des Mietgegenstandes.

  • Salvatorische Klausel (Teilnichtigkeit):

Sollte einzelnen Bestimmung dieser AGB nichtig, anfechtbar oder unanwendbar sein, so bleiben dessen ungeachtet aller Bestimmungen dieser AGB unverändert aufrecht und wirksam.

  • Hausrecht des Vermieters:

Der Vermieter übt auf dem gesamten Campingplatz das Hausrecht aus.

  • Zusätzliche Bedingungen für Gebiete mit Überflutungsgefahr:

Auf Anlagen mit Überflutungsgefahr sind sämtliche Einrichtungen auf den Stellplätzen so zu gestalten, dass sie bei Überflutungsgefahr und in Eigenarbeit kurzfristig entfernt werden können.

Bei Überflutungsgefahr hat der Mieter sich selbst über die aktuellen Main Pegelstände zu informieren. Für den Campingplatz Zellingen gilt: Bei einer Hochwasservorhersage hat der Mieter unverzüglich alle Maßnahmen zu treffen, um den Stellplatz komplett zu räumen. Somit sind alle beweglichen Sachen von dem Stellplatz zu entfernen, dazu gehören auch Wohnwagen, Vorzelte, Pavillons etc.; damit gilt als, alles was nicht fest mit dem Boden verbunden ist.

Der Vermieter ist berechtigt und durch behördliche Auflagen gezwungen den Stellplatz zu räumen, wenn der Mieter der angeordneten Räumung nicht Folge leistet, gleich aus welchem Grund. Der Vermieter kann die Räumung dem Mieter in Rechnung stellen, ebenso gehen eventuelle Schäden am Eigentum des Vermieters, des Mieters oder Dritter zu Lasten des Mieters.

  • Behördliche Schließung:

Behördliche Schließung (aufgrund Corona, sonstige Pandemien, regionaler Gegebenheiten usw.) berechtigen den Mieter weder zur vorzeitigen Kündigung noch zu einer Zinsminderung, soweit der Vermieter diese Schließung weder verursacht hat noch vertreten muss.

  • DSGVO: Einwilligung gemäß Datenschutzverordnung (DSGVO):

Der Mieter erklärt sich gemäß Art 6 (1) lit b, c, f Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausdrücklich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vermietung des Mietobjektes verarbeitet und gespeichert werden.

Diese Einwilligung wird zeitlich unbefristet erteilt und kann jederzeit vom Mieter hinsichtlich der ihn betreffenden personenbezogenen Daten selbst widerrufen werden, soweit nicht andere Gesetze den Verantwortlichen zur Aufbewahrung der Daten verpflichten.

Im Sinne der DSGVO Verantwortlicher ist: Andre Benkert, Badstraße 7, 97225 Zellingen

  1. Rechte des Mieters als betroffene Person im Sinne der DSGVO:

Die betroffene Person bzw. der Mieter sind berechtigt,

-zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten wir über die betroffene Person gespeichert haben und Kopien dieser Daten zu erhalten;

-die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen der personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform vereinbart wurden, zu verlangen;

-zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken;

-unter bestimmten Umständen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor erteilter Einwilligung zu widerrufen;

-Datenübertragbarkeit zu verlangen;

-die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und

-bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.

  • Rechtswahl und Gerichtsstands Klausel:

Für dieses Mietverhältnis gilt deutsches Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Mietvertrag gilt die Zuständigkeit des für den Sitz des Vermieters in Main Camp Resort, Bad Str. 7, 97225 Zellingen sachlich- und örtlich zuständigen inländischen Gerichtes.